zurück

(Früh-) Pensionierung


Die gesamte Publikation zum Download (59 KB)

der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt – auch in finanzieller Hinsicht. Bevor Sie Ihrem Lebensabend gelassen entgegenblicken können, müssen Sie viele Entscheide von erheblicher Tragweite treffen. Dieses Merkblatt gibt Ihnen stichwortartig einen umfassenden Überblick der wichtigsten Aspekte:
  • Genauen Zeitpunkt der Pensionierung festlegen.

  • Entscheid Renten- oder (Teil-)Kapitalbezug fällen (Achtung: Anmeldefrist für
    Kapitalbezug bis zu 3 Jahre vor der Pensionierung!).

  • Entscheid betreffend Wohnsituation nach der Pensionierung fällen.

  • Entscheiden, ob und wie viel die Hypothek amortisiert werden soll.

  • Allfällige Einkommenslücke nach der Pensionierung ermitteln mittels
    Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen (vor allem AHV- und PKRenten) und Ausgaben (Wohnkosten, Steuern, Versicherungen, Auto, Ferien, Hobbys, Verpflegung etc.).

  • Kapitalbedarf zur Deckung der Einkommenslücke herleiten.

  • Vermögensübersicht erstellen (Immobilien, Kontoguthaben, Vorsorgegelder aus 2. und 3. Säule, Wertschriften, Lebensversicherungen, Beteiligungen etc.) und deren Verfügbarkeit überprüfen.

  • Falls Vermögen nicht ausreichend zur Deckung der Einkommenslücke, notwendige Sparquote ermitteln.

  • Zielsetzungen für das Vermögen nach der Pensionierung festlegen (Vermögenserhalt, -Wachstum oder -Verzehr).

  • Anlageinstrumente auswählen (Leibrente, Immobilien, Obligationen, Aktien).

  • Bezugszeitpunkt Kapitalien aus 2. Säule und Säule 3a festlegen.

  • Bezug AHV-Rente anmelden (3 bis 4 Monate vor Pensionierung).

  • Nachlass regeln (Testament, Ehe-, Erbvertrag, Einsatz Willensvollstrecker).
Falls Frühpensionierung geplant:
  • Frühester Bezugstermin der Pensionskassen- und der AHV-Rente abklären.

  • Finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers abklären (z.B. Überbrückungsrente bis zum regulären Pensionsalter).

  • Andere Möglichkeiten der Einkommensüberbrückung prüfen.

  • Notwendigen Kapitalbedarf ermitteln, falls Frühpensionierung selber finanziert
    werden muss.
Füchslin Treuhand AG | Allmeindstrasse 15 | Postfach 129 | 8840 Einsiedeln | Telefon 055 412 77 63
Webdesign & CMS by onelook