Die Unterlagen müssen sich auf alle Erträge und Aufwendungen des vergangenen Jahres beziehen. Für das Vermögen ist der Stand per 31. Dezember zu berücksichtigen.
Für Privatpersonen
- Lohnausweise (für Rentner: Belege betreffend erhaltener AHV und Pension,
vorzugsweise Beleg Dezember)
- Zins- und Kapitalausweise von allen Post- und Bankkonti gemäss letztem
Wertschriftenverzeichnis und von allen neu eröffneten Konti. Saldierungsbelege von aufgehobenen Konti. Für private Guthaben separate Belege
- Ausweise über Steuerwert von Versicherungen
- Depotauszug und alle Wertschriftenkaufs- und -verkaufsabrechnungen seit letzter Steuererklärung
- Schuldenausweis mit Zinsbestätigung
- Fahrtkostennachweis (Billett) oder Fahrtkosten (KM) vom Wohn- zum Arbeitsort
- Angaben ob auswärtige Verpflegung oder evtl. Kantinenverpflegung
- Versicherungsprämiennachweis für Krankenkasse / Unfallversicherung
- Versicherungsprämiennachweis für Lebensversicherungen / Police
- Ausweise für Einzahlungen auf Vorsorgeversicherung Säule 3a
- Belege für Arzt-, Zahnarzt-, Brillen-, Linsenkosten, Selbstbehalte Krankenkasse etc. (Rechnungen, Zahlungsbelege, Quittungen)
- Nachweis für Aus- und Weiterbildungskosten
- Freiwillige Beiträge an ausschließlich gemeinnützige Institutionen
Für Haus-, Wohn- und Grundeigentümer
- Mietzinseinnahmen
- Aktuellste Schätzungsverfügung (Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert)
- Effektive Unterhaltskosten, wenn größer als Pauschalabzug.
Der Pauschalabzug beträgt 10% bei Liegenschaften bis 10 Jahre alt und 20% bei Liegenschaften älter als 10 Jahre.
Für Selbständigerwerbende
Einkommen und Vermögen im Ausland
- Einkommen im Ausland wie Lohn, VR-Honorare, Renten, Zinsen und Ertrag aus Liegenschaften
- Vermögen im Ausland wie Liegenschaften, Bankkonti und allfällige Vorsorgeprodukte
- Wenn Liegenschaften im Ausland: Hypotheken und Schuldzinsen, Liegenschaftsunterhalt
Diese Information zum Download/Ausdruck hier >
Checkliste Steuererklärung